Arzneimittelrecht

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Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung und Abgabe von Arzneimitteln. Insbesondere aber auch die Haftung, sollte es durch das Arzneimittel zu einer Gesundheitsschädigung kommen.

Gesetzliche Regelungen

Auf nationaler Ebene wird das Arzneimittelrecht durch spezielle Arzneimittelgesetze, sowie verschiedene Richtlinien und Verordnungen geregelt. Darunter beispielsweise durch das Arzneimittelgesetz (AMG), welches insbesondere auch die Haftung der Arzneimittelhersteller im Falle eines Gesundheitsschadens enthält, wenn es durch ein Arzneimittel zu einem Gesundheitsschaden gekommen ist. Von rechtlicher Relevanz ist schließlich auch die Abgabe von Betäubungsmitteln, zu denen beispielsweise opioid-Schmerzmittel aber auch Barbiturate zählen, und die u.a. im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt ist.

Haftung – Impfschäden

Derzeit wird dem Arzneimittelrecht, soweit es um die Haftung von Arzneimittelherstellern geht, vor allem durch Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung eine große Aufmerksamkeit zuteil. Dies hängt damit zusammen, dass es für einen Anspruch auf Schadensersatz bei Impfschaden nach Corona-Schutzimpfung maßgeblich darauf ankommt, ob die Impfstoffhersteller nach Maßgabe des AMG ihre Informationspflichten verletzt oder aber einen Impfstoff in Verkehr gebracht haben, der schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Die Frage, ob Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz gegen Impfstoffhersteller (bspw. AstraZeneca, BioNTech, oder Moderna) haben, wird durch die komplexe Materie des AMG beantwortet. 

Kompetente Unterstützung

Rechtsanwalt Hamann ist mit den Vorschriften des Arzneimittelrechts, insbesondere mit Haftungsfragen nach dem AMG, bestens vertraut. Mit Ihrem Anliegen im Arzneimittelrecht wenden Sie sich sehr gerne direkt an die Kanzlei.