Die Rechtsanwaltskanzlei Hamann ist für Sie im Medizinrecht und Versicherungsrecht, sowie bei Personenschäden tätig.
Auf Grund unserer hohen Spezialisierung im Medizinrecht – Fachanwalt für Medizinrecht und Master of Laws Medizinrecht – und dem weiteren Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht und bei Personenschäden stehen wir Ihnen mit einer hohen Expertise und Erfahrung in diesen Rechtsgebieten als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsanwalt Hamann, LL.M., auch Fachanwalt für Medizinrecht, berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit sowohl im Medizin-, wie auch im Versicherungsrecht und bei Personenschäden. Den Großteil unserer Mandate führen wir im Arzthaftungsrecht, wegen Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler, sowie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und privaten Unfallversicherung, bei Streitigkeiten mit dem Versicherer. Ferner regulieren wir für Sie auch Personenschäden nach Körperverletzungen, Hundebissen oder Stürzen.
Einen Termin zur Besprechung Ihres Anliegens können Sie wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei in Würzburg, oder aber telefonisch, sowie per Video-Call wahrnehmen.
Rechtsanwalt Christoph Klaus Hamann, LL.M., auch Fachanwalt für Medizinrecht, berät und vertritt Sie in Ihren Angelegenheiten stets engagiert, individuell und persönlich.
Sein besonderes Interesse gilt dabei dem Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Vor seiner juristischen Laufbahn war Rechtsanwalt Hamann viele Jahre als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger in der Anästhesie und Intensivmedizin, sowie als staatlich geprüfter Rettungsassistent im Rettungsdienst tätig und verfügt daher über ein profundes medizinisches Wissen, das es ihm erlaubt, medizinische Sachverhalte schnell zu erfassen und in ihrer Komplexität zu verstehen. So ist es gerade in Arzthaftungsfällen, also bei Aufklärungsfehlern und Behandlungsfehlern, unerlässlich, den Fall auch medizinisch bewerten zu können. Gleiches gilt bei der Bewertung von Erkrankungen und Verletzungen für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, oder Vorliegens einer Invalidität in der privaten Unfallversicherung, oder bei der Bemessung des Schmerzensgeldes bei Personenschaden.
Über besonderes medizinrechtliches Fachwissen verfügt RA Hamann auch auf Grund des zusätzlichen, postgradualen Studiengangs des Medizinrechts, ein Masterstudiengang, den er mit der Note „sehr gut“ abschloss, woraufhin ihm von der Hochschule der akademische Titel Master of Laws (LL.M.) verliehen wurde.
Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit berät und vertritt Rechtsanwalt Hamann Mandantinnen und Mandanten im Medizinrecht und Versicherungsrecht, sowie bei Personenschäden.
Rechtsanwalt Hamann berät und vertritt Sie in folgenden Rechtsgebieten:
(bspw. Impfschäden)
(Aufklärungs-, Behandlungsfehler)
(Körperverletzung|Stürze|Hundebisse)
(Krankheitskosten | Tagegeld)
(Deckungsablehnung)
(Private)
(Haftpflicht- und Kaskoschäden)
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