Rechtsschutzversicherung

0222 Logo-grau_gold

 

Rechtsschutzversicherung lehnt Deckungszusage ab – was Sie jetzt wissen sollten

Viele Mandanten wenden sich an uns, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage verweigert hat. Die Enttäuschung ist groß – schließlich wurde die Versicherung gerade für den Ernstfall abgeschlossen. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie rechtlos gestellt sind.

Warum verweigern Rechtsschutzversicherungen die Deckung?

Die Gründe für eine Ablehnung sind vielfältig. Häufig berufen sich Versicherer auf:

  • angeblich fehlende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • einen sogenannten „nicht versicherten Risikoausschluss“

  • Vorvertraglichkeit des Streitfalls

  • Wartezeiten im Versicherungsvertrag

  • oder eine vermeintlich fehlende hinreichende Darlegung des Sachverhalts

In vielen Fällen ist diese Ablehnung jedoch rechtlich angreifbar oder zumindest überprüfungsbedürftig.

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung der Versicherung ist nicht endgültig

Die Einschätzung Ihrer Rechtsschutzversicherung ist zunächst nicht bindend. Ob eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht oder ein Versicherungsschutz tatsächlich ausgeschlossen ist, ist oft eine komplexe juristische Frage, die im Wege eines Schiedsgutachten oder Stichentscheids verbindlich geklärt werden muss.

Gerade hier kommt es entscheidend auf eine fundierte rechtliche Bewertung des Einzelfalls an. Nicht selten zeigen sich nach genauer Prüfung gute Argumente, um die Versicherung doch noch zur Deckung zu verpflichten.

Ihre Möglichkeiten bei einer Deckungsablehnung

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert hat, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Gutachterliche Prüfung der Ablehnung durch einen Rechtsanwalt (Stichentscheid)

  • Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

  • oder die Durchführung eines Schiedsgutachtens

Welche Strategie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt insbesondere von den Versicherungsbedingungen und der konkreten Rechtslage ab.

Warum anwaltliche Unterstützung hier besonders wichtig ist

Versicherer lehnen Deckungsanfragen nicht selten vorschnell ab. Ohne fundierte rechtliche Argumentation ist es für Versicherungsnehmer schwer, sich erfolgreich durchzusetzen.

Als im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt prüfe ich für Sie:

  • ob die Ablehnung rechtmäßig ist

  • ob und wie Deckung dennoch durchgesetzt werden kann

  • und ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt

Fazit

Eine verweigerte Deckungszusage bedeutet nicht das Ende Ihres Anspruchs. In vielen Fällen bestehen Chancen, die Rechtsschutzversicherung doch noch zur Leistung zu verpflichten.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abgelehnt hat, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen.