Auf´s Glatteis geführt?

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Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Stürzen auf ungeräumten Gehwegen – Ihre Rechte als Geschädigter

Die kalte Jahreszeit bringt Schnee und Eis mit sich – und damit auch ein erhöhtes Unfallrisiko auf Gehwegen. Wenn Sie auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg gestürzt sind, können Sie als Geschädigter unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Räum- und Streupflicht – was bedeutet das?

In Deutschland sind Grundstückseigentümer, aber auch Mieter verpflichtet, ihre Gehwege bei Schnee und Eis in einem sicheren Zustand zu halten. Diese sogenannte Räum- und Streupflicht umfasst die Beseitigung von Schnee und Eis sowie das Streuen von Sand, Salz oder anderen Materialien, um die Rutschgefahr zu minimieren. Wird diese Pflicht verletzt, haften die Verantwortlichen grundsätzlich für die Folgen eines Sturzes.

Welche Ansprüche haben Geschädigte?

Wenn Sie infolge eines Sturzes verletzt wurden, können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen, darunter:

  1. Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Schmerzen, die durch die Verletzung entstanden sind.
  2. Ersatz von Heilbehandlungskosten: Dazu gehören Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie oder Medikamente.
  3. Verdienstausfall: Wenn Sie durch den Unfall arbeitsunfähig sind und dadurch ein Einkommensverlust entsteht.
  4. Haushaltsführungsschaden: Ersatz für den Fall, dass Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können und Unterstützung benötigen.
  5. Zukunftsschäden: Zum Beispiel die Kosten für dauerhafte Beeinträchtigungen.

Warum ist ein Rechtsanwalt so wichtig?

Die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Sturz auf einem ungeräumten Gehweg kann komplex sein. Es müssen Beweis- und Haftungsfragen geklärt und die Höhe der Ansprüche präzise berechnet werden. Hier einige Gründe, warum Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt einschalten sollten:

  • Beweissicherung: Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei, wichtige Beweise wie Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen und ärztliche Atteste zu sichten und rechtlich zu bewerten.
  • Prüfung der Haftung: Es ist zu prüfen, ob der Anwohner tatsächlich gegen die Räum- und Streupflicht verstoßen hat und ob deshalb eine besteht.
  • Verhandlung mit Versicherern: Versicherer versuchen oft, Ansprüche zu minimieren oder abzulehnen. Ein Rechtsanwalt übernimmt von Anfang an die Verhandlungen für Sie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Rechtsdurchsetzung: Falls erforderlich, vertritt Sie Ihr Rechtsanwalt auch vor Gericht.

Was sollten Sie nach einem Sturz tun?

  1. Dokumentieren Sie den Unfallort und die Wetterverhältnisse (Fotos, Videos).
  2. Notieren Sie sich Namen und Anschrift der Person(en), die für das Räumen und Streuen zuständig gewesen wären.
  3. Suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen Sie sich Ihre Verletzungen dokumentieren.
  4. Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Beauftragen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt – Gegenseite muss Rechtsanwaltskosten tragen*

Wenn Sie auf einem schlecht geräumten oder ungestreuten Gehweg gestürzt sind, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit Erfahrung in Personenschadensfällen zur Seite. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine erste Beratung. Gemeinsam klären wir Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent durch – damit Sie den Winter nicht alleine meistern müssen.

(*Die Gegenseite muss grundsätzlich auch die Kosten des Rechtsanwalts des Geschädigten tragen. Jedenfalls soweit und in dem Verhältnis, wie sie auch Schadensersatz leisten muss.)

Bildquelle: Freepik, Schaufel in einer verschneiten Landschaft, abrufbar unter: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/schaufel-in-einer-verschneiten-landschaft_11230342.htm#fromView=search&page=2&position=24&uuid=aff3ade5-bd32-45e0-b304-773e947fd947&new_detail=true

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