Ärztliche Aufklärung vor einem Eingriff – Ihre Rechte als Patient
Ein medizinischer Eingriff birgt Chancen, aber auch Risiken. Damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können, schreibt das Gesetz eine umfassende ärztliche Aufklärung vor. Doch was bedeutet das genau? Welche Pflichten hat Ihr Arzt, und was können Sie tun, wenn diese nicht erfüllt wurden?
Die rechtlichen Grundlagen der Patientenaufklärung
Nach § 630e BGB ist jeder Arzt verpflichtet, seinen Patienten vor einem medizinischen Eingriff verständlich über die Diagnose, die Behandlungsmöglichkeiten, deren Risiken und mögliche Alternativen aufzuklären. Diese Aufklärung muss mündlich erfolgen – schriftliche Unterlagen können ergänzend genutzt werden, dürfen aber das persönliche Arztgespräch nicht ersetzen.
Besonders wichtig ist, dass auch seltene, aber schwerwiegende Risiken explizit angesprochen werden. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 05.11.2024, Az. VI ZR 188/23) betont, dass das bloße Aushändigen eines Aufklärungsbogens nicht ausreicht. Kritische Risiken, wie zum Beispiel Nervenschädigungen nach einer Operation, müssen ausdrücklich im Gespräch thematisiert werden.
Was passiert bei einer fehlerhaften Aufklärung?
Wenn Sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden und sich nach einem Eingriff Komplikationen ergeben, kann Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zustehen. Voraussetzung ist, dass der Eingriff ohne eine rechtlich wirksame Einwilligung durchgeführt wurde, weil Ihnen entscheidende Informationen vorenthalten wurden.
In dem vom BGH entschiedenen Fall war ein Patient über das Risiko einer Nervenschädigung nicht mündlich aufgeklärt worden. Die Richter stellten klar: Die mündliche Aufklärung ist essenziell, um Patienten die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen und eventuelle Bedenken zu äußern.
Ihr Recht – Unser Einsatz für Sie
Als Rechtsanwalt bin ich auf das Medizinrecht spezialisiert und vertrete Patienten, die Opfer mangelhafter Aufklärung oder Behandlungsfehler geworden sind. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie vor einem Eingriff nicht ausreichend informiert wurden, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung – ich setze mich für Ihr Recht auf eine umfassende und verständliche Aufklärung ein.
Erreichen können Sie uns ganz einfach und bequem über unseren Chatbot, der Ihnen eine sichere Kommunikation für Ihre Anfrage ermöglicht.
Bildquelle: Freepik.com, Unerkennbare Ärztin, die auf Couch mit männlichem Patienten und füllendem Formular sitzt, https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/unerkennbare-aerztin-die-auf-couch-mit-maennlichem-patienten-und-fuellendem-formular-sitzt_5839640.htm#fromView=search&page=1&position=22&uuid=b71ff510-c402-4c23-8233-49396435f70e&query=AUfkl%C3%A4rungsgespr%C3%A4ch+arzt