Arbeitsrecht

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Das sogenannte Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dabei kann es entweder bereits im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu Unstimmigkeiten wegen ausgesprochener Abmahnungen, streitiger Urlaubsansprüche oder Zahlungen, aber auch wegen etwaiger Versetzungen innerhalb des Unternehmens kommen.

Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind schließlich oftmals in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa bei Zweifel über die Wirksamkeit einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung, anzutreffen.

Da im Arbeitsrecht kurze Ausschlussfristen gelten, sind die Parteien regelmäßig gut beraten, sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt zur Klärung ihres Anliegens zu wenden. Voranstehendes gilt selbstverständlich auch für die Angestelltenverhältnisse im Gesundheitswesen, wobei hier neben den individualvertraglichen und tarifvertraglichen Bestimmungen auch noch die Besonderheiten des Berufsrechts der Heilberufe zu berücksichtigen sind.

Zögern Sie daher nicht, unverzüglich über die online Mandatierung Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen.