Arzneimittelrecht

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Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung und Abgabe von Arzneimitteln.

Auf nationaler Ebene wird es durch spezielle Arzneimittelgesetze, sowie verschiedenen Richtlinien und Verordnungen geregelt. Darunter beispielsweise durch das Arzneimittelgesetz (AMG), welches insbesondere auch die Haftung der Arzneimittelhersteller im Falle eines Gesundheitsschadens regelt, der durch ein Arzneimittel verursacht wurde. Von zunehmender Bedeutung ist schließlich der legale Erwerb, Besitz und Gebrauch von Betäubungsmitteln, zu denen auch medizinisches Cannabis zählt und seine Regelungen vor allem im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfährt.

Mit Ihrem Anliegen im Arzneimittelrecht wenden Sie sich sehr gerne direkt an die Kanzlei.