Unter das Arzthaftungsrecht fallen Angelegenheiten, bei denen ein Patient durch eine medizinische Behandlung einen Gesundheitsschaden oder eine Körperverletzung erlitten hat.
Die Vorwürfe an eine fehlerhafte Behandlung können mannigfaltig sein. Sie reichen von Aufklärungsfehlern über Befunderhebungs- und Diagnosefehlern bis hin zu Behandlungsfehlern.
Regelmäßig empfiehlt sich hier die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem im Arzthaftungsrecht versierten Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Hamann, LL.M., verfügt durch das zusätzliche Studium des Medizinrechts, aber auch auf Grund des absolvierten Fachanwaltslehrgangs für Medizinrecht (theoretischer Teil der Fachanwaltsausbildung) über besondere juristische Kenntnisse im Arzthaftungsrecht.
Darüber hinaus kennzeichnet sich Rechtsanwalt Hamann durch seinen medizinischen Sachverstand aus. Als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Berufserfahrung in der Anästhesie und Intensivmedizin, sowie als staatlicher geprüfter Rettungsassistent mit Berufserfahrung im Rettungsdienst, ist es ihm möglich, medizinische Sachverhalte schnell zu erfassen und nicht nur in rechtlicher, sondern auch in medizinischer Hinsicht zu durchdringen und zu bewerten.
Sein Staatsexamen zum Gesundheits- und Krankenpfleger schloss er 2007 als Jahrgangsbester im Regierungsbezirk Unterfranken ab und erhielt hierfür die Anerkennung der Regierung von Unterfranken für besondere schulische Leistungen.
Bereits während seiner Angestelltentätigkeit als Rechtsanwalt war er mit einer Vielzahl an Arzthaftungsfällen betraut und ist daher auch in der rechtsanwaltlichen Berufspraxis im Umgang mit Arzthaftungsfällen geübt.
Daher ist ihm vor allem auch die Herangehensweise bekannt, auf welcher Art und Weise Ansprüche patientenseits geltend gemacht werden. Der im Medizinrecht versierte Rechtsanwalt wird daher für einen geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeldansprüche prüfen und geltend machen, sondern daneben auch eruieren, ob Heilbehandlungs- und Fahrtkosten, Verdienstausfälle und Haushaltsführungsschäden angefallen sind, die ersetzt verlangt werden können.
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Aufklärungsfehler
Aufklärungsfehler im Medizinrecht – Was Sie als Patient wissen sollten
Im Medizinrecht spielt die Aufklärung des Patienten durch den behandelnden Arzt eine zentrale Rolle. Jeder Patient hat das Recht, umfassend und verständlich über die geplante Behandlung, mögliche Risiken und Alternativen informiert zu werden. Kommt es zu einem sogenannten Aufklärungsfehler, kann dies zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen und unter Umständen Schadensersatzansprüche des Patienten begründen, wenn dieser auf Grund des Aufklärungsfehlers einen Gesundheitsschaden oder eine Körperverletzung erleidet.
Was ist ein Aufklärungsfehler?
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn ein Patient vor einem medizinischen Eingriff oder einer Behandlung nicht ordnungsgemäß über die Risiken, Erfolgsaussichten, Alternativen oder andere wichtige Informationen aufgeklärt wurde. Ohne diese Informationen kann der Patient keine fundierte Entscheidung treffen, ob er in die Behandlung einwilligt oder nicht.
Es gibt verschiedene Arten von Aufklärungsfehlern, die je nach Situation und Art des Eingriffs variieren können.
Eingriffs- und Risikoaufklärung
Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des geplanten Eingriffs aber auch über die Durchführung des Eingriffes aufklären. Dazu gehören auch seltene, aber schwerwiegende Komplikationen, die mit der Behandlung einhergehen können. Entscheidend ist dabei, dass der Patient alle relevanten Informationen erhält, um eine bewusste Entscheidung treffen zu können.
Aufklärung über Behandlungsalternativen
Neben der Risikoaufklärung muss der Arzt den Patienten auch über mögliche Behandlungsalternativen informieren. Diese können konservative Methoden oder andere operative Eingriffe sein. Unterlässt der Arzt diese Aufklärung oder erwähnt nur die eigene favorisierte Methode, handelt es sich um einen Aufklärungsfehler.
Eingriffserweiterung
Manchmal ergibt sich während eines medizinischen Eingriffs die Notwendigkeit, den Eingriff auszuweiten oder eine andere Behandlungsmethode anzuwenden. Der Patient muss in der Regel bereits vorab über solche möglichen Eingriffserweiterungen aufgeklärt werden. Erfolgt diese Aufklärung nicht, liegt ebenfalls ein Aufklärungsfehler vor.
Wirtschaftliche Aufklärung
Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten über die Kosten der Behandlung aufzuklären, insbesondere wenn es sich um eine Privatleistung handelt oder die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Wird der Patient hierüber nicht informiert, kann ein sogenannter wirtschaftlicher Aufklärungsfehler vorliegen, der Patient ggf. ein gezahltes Honorar zurückverlangen, oder die Zahlung verweigern.
Was passiert bei einem Aufklärungsfehler?
Kommt es zu einem Aufklärungsfehler, hat der Patient möglicherweise das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Patient bei korrekter Aufklärung die Behandlung verweigert oder sich für eine andere Therapie entschieden hätte, oder zumindest in einen Entscheidungskonflikt gekommen wäre. Ein Anwalt für Medizinrecht kann hier bei der Prüfung der Ansprüche helfen.
Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Medizinrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und stehe Ihnen bei Fragen rund um das Thema Aufklärungsfehler zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, um Ihren individuellen Fall zu besprechen.
Behandlungsfehler im Medizinrecht – Ihre Rechte als Patient
Ein Behandlungsfehler im medizinischen Bereich kann für den betroffenen Patienten schwerwiegende Folgen haben. Als Patient haben Sie das Recht auf eine sachgemäße, sorgfältige und dem aktuellen medizinischen Standard entsprechende Behandlung. Kommt es jedoch zu Fehlern in der Behandlung, kann dies zu gesundheitlichen Schäden führen und rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach sich ziehen.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder ein anderes medizinisches Fachpersonal gegen die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Kunst verstößt und dem Patienten dadurch Schaden zufügt. Ein solcher Fehler kann in jeder Phase der Behandlung auftreten – von der Diagnose über die Befunderhebung und Therapie bis hin zur Nachsorge.
Im Medizinrecht werden verschiedene Arten von Behandlungsfehlern unterschieden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Arten von Behandlungsfehlern.
Diagnosefehler
Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt eine falsche oder unvollständige Diagnose stellt. Dies kann dazu führen, dass der Patient entweder gar nicht oder falsch behandelt wird. Fehler in der Diagnosestellung können beispielsweise durch fehlerhafte Interpretation von klassischen, wegweisenden Symptomen entstehen. Der Patient hat das Recht auf eine sorgfältige und korrekte Diagnosestellung, die als Grundlage für die weitere Behandlung dient.
Befunderhebungsfehler
Ein Befunderhebungsfehler stellt eine spezielle Form des Behandlungsfehlers dar. Er tritt auf, wenn der Arzt es versäumt, die notwendigen Untersuchungen durchzuführen oder wichtige Befunde zu erheben, die zur korrekten Diagnose und damit zur richtigen Behandlung des Patienten erforderlich sind.
Dabei geht es weniger um die falsche Interpretation von bereits vorliegenden Befunden, sondern um das Unterlassen oder unsachgemäße Erheben dieser. Ein Befunderhebungsfehler kann beispielsweise vorliegen, wenn der Arzt bestimmte Symptome nicht weiter abklärt, obwohl weitere diagnostische Maßnahmen notwendig gewesen wären. Diese Versäumnisse können dazu führen, dass Krankheiten unerkannt bleiben oder nicht rechtzeitig behandelt werden, was den Gesundheitszustand des Patienten erheblich verschlechtern kann.
Therapiefehler
Ein Therapiefehler tritt auf, wenn die durchgeführte Behandlung nicht dem aktuellen medizinischen (Facharzt)Standard entspricht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arzt eine falsche Therapieform wählt oder eine notwendige Behandlung unterlässt. Auch die fehlerhafte Durchführung einer an sich korrekten Behandlung kann als Therapiefehler gelten. Hierunter fallen etwa Operationsfehler oder die fehlerhafte Verabreichung von Medikamenten.
Voll beherrschbare Risiken
In Krankenhäusern und Arztpraxen ist eine reibungslose Organisation der Abläufe essenziell. Die Verwirklichung eines voll beherrschbaren Risikos liegt vor, wenn es durch fehlerhafte Abläufe, unzureichende Personalausstattung oder mangelnde Kommunikation zu einem Gesundheitsschaden kommt. Dazu können beispielsweise sogenannte nosokomiale Infektionen, also Infektionen, die durch Krankenhauserreger verursacht werden, gehören.
Was tun bei einem Behandlungsfehler?
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie schnell handeln. Als Patient haben Sie das Recht, den Behandlungsverlauf und die ärztliche Dokumentation einzusehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Medizinrecht kann Ihnen dabei helfen, den Behandlungsfehler zu erkennen und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen.
Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Medizinrecht zur Seite und unterstütze Sie bei der Prüfung Ihres Falles. Gemeinsam klären wir, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.