Berufsrecht für Heilberufe – Kompetente rechtliche Beratung für Ärzte und medizinische Fachberufe
Das Berufsrecht der Heilberufe stellt hohe Anforderungen an alle, die in medizinischen und pflegerischen Berufen tätig sind – unabhängig davon, ob es sich um akademische Heilberufe wie Ärztinnen und Ärzte oder um nicht-akademische Gesundheitsberufe handelt. Denn wer am Menschen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung.
Gerade für Ärztinnen und Ärzte ist das Berufsrecht streng reglementiert. Von der Ausbildung bis zur täglichen Berufsausübung regeln verschiedene gesetzliche und standesrechtliche Vorschriften, was erlaubt ist – und was nicht.
Typische berufsrechtliche Fragestellungen für Ärzte und medizinisches Personal:
Approbation und Berufszulassung: Fragen zur Approbation, Rücknahme oder zum Widerruf regelt die Bundesärzteordnung (BÄO). Hier steht oft die berufliche Existenz auf dem Spiel. Sie sollten daher frühzeitig die Hilfe eines im Medizinrecht erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Berufsordnung und Standesrecht: Die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) enthält verbindliche Regeln zum Umgang mit Patienten, zu medizinischen Verfahren, Forschung, Kooperationen und Werbung.
Kooperationen und Praxismodelle: § 18 und § 18a MBO-Ä regeln die Zusammenarbeit mit Kollegen und Angehörigen anderer Heilberufe. Nicht jede Kooperation ist erlaubt – gerade hier drohen rechtliche Fallstricke.
Werberecht in der Medizin: Ärztliche Werbung unterliegt engen Grenzen. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder § 27 MBO-Ä können nicht nur standesrechtliche Konsequenzen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.
Verstöße gegen Berufsrecht: Bereits formale Fehler – etwa unzulässige Empfehlungen für Hilfsmittelhersteller nach § 3 MBO-Ä – können rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, etwa Unterlassungsklagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Ihr Ansprechpartner im Berufsrecht – Rechtsanwalt Hamann
Wenn Sie als Arzt oder Ärztin, Zahnärztin oder Zahnarzt, oder als Angehörige(r) eines anderen Heilberufs berufsrechtliche Fragen haben, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung anzuraten. Rechtsanwalt Hamann, LL.M., ist auf das Berufsrecht im Medizinrecht spezialisiert – insbesondere durch den postgradualen Studiengang Medizinrecht sowie praktische Erfahrungen in der rechtlichen Begleitung von Ärztinnen und Ärzten bei berufsrechtlichen Konflikten.
Ob es um die Gestaltung Ihrer Zusammenarbeit, die rechtssichere Außendarstellung oder die Verteidigung Ihrer Approbation geht: Rechtsanwalt Hamann, LL.M., unterstützt Sie kompetent und praxisnah.
Kontaktieren Sie die Kanzlei – wir helfen Ihnen gerne weiter.