BGH stärkt Rechte von Unfallopfern: Schadensersatz bei Glätteunfällen leichter durchsetzbar

 

BGH stärkt Rechte von Unfallopfern: Schadensersatz bei Glätteunfällen leichter durchsetzbar

BGH-Beschluss vom 01.07.2025 – Az. VI ZR 357/24

Stürze auf vereisten oder glatten Gehwegen führen häufig zu schweren Verletzungen – insbesondere bei älteren Menschen. Nicht selten lehnen Versicherungen oder Grundstückseigentümer eine Haftung mit dem Argument ab, es habe keine „allgemeine Glätte“ vorgelegen oder der Geschädigte habe den Unfall selbst verschuldet.

Mit seinem Beschluss vom 1. Juli 2025 (Az. VI ZR 357/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsposition von Geschädigten deutlich gestärkt. Die Entscheidung ist für Betroffene von Glätteunfällen, Sturzunfällen und Personenschäden von erheblicher praktischer Bedeutung.


BGH: Keine überzogenen Anforderungen an den Vortrag von Unfallopfern

Der Entscheidung lag ein klassischer Glätteunfall zugrunde:
Eine Klägerin war auf einem vereisten Gehweg gestürzt und hatte Schadensersatz sowie Schmerzensgeld verlangt. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, weil der Vortrag zur Wetterlage und zur Glätte angeblich nicht ausreichend substantiiert gewesen sei.

Der BGH stellte klar:

Gerichte dürfen an den Vortrag von Geschädigten keine überspannten Anforderungen stellen.

Insbesondere sei es nicht erforderlich, dass Unfallopfer detaillierte meteorologische Daten oder Sachverständigengutachten zur Wetterlage vorlegen. Beschreibungen wie spiegelglatte Flächen, Minustemperaturen oder erkennbare Eisbildung können ausreichen, um eine Streupflichtverletzung schlüssig darzulegen.


Streupflicht bei Eis und Schnee: Haftung bleibt hoch

Der Beschluss bestätigt und konkretisiert die Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht im Winter:

  • Grundstückseigentümer, Vermieter und Kommunen müssen Gehwege bei allgemeiner Glätte sichern

  • Unterlassene oder unzureichende Streumaßnahmen können zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen

  • Ein vollständiges Mitverschulden des Geschädigten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht – etwa bei grob sorglosem Verhalten

Der BGH betont ausdrücklich, dass ein Mitverschulden nur dann anspruchsausschließend wirkt, wenn das Verhalten des Geschädigten „schlechthin unverständlich“ war. Diese Hürde ist hoch.


Was bedeutet die Entscheidung für Geschädigte?

Für Betroffene von Sturzunfällen auf Eis oder Schnee verbessert sich die Rechtslage spürbar:

  • bessere Durchsetzbarkeit von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen

  • höhere Erfolgsaussichten bei Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden

  • geringere Beweishürden im Prozess

  • neue Angriffspunkte gegen pauschale Ablehnungen der gegnerischen Versicherungen

Viele Fälle, die außergerichtlich bislang als „aussichtslos“ abgelehnt wurden, sollten nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung neu geprüft werden.


Ihre Vorteile bei anwaltlicher Vertretung im Personenschadenrecht

Als Fachanwalt für Medizinrecht mit Erfahrung im Personenschadensrecht unterstütze ich Sie insbesondere bei:

  • rechtlicher Bewertung von Glätte- und Sturzunfällen

  • Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen

  • Auseinandersetzungen mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen

  • Einordnung der Verletzungsfolgen als Dauerschaden

  • strategischer Prozessführung unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung

Gerade bei schweren Verletzungen oder langfristigen gesundheitlichen Folgen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend.


Fazit: Neue Chancen für Unfallopfer

Der BGH-Beschluss vom 01.07.2025 macht deutlich:
Unfallopfer dürfen nicht an überzogenen formalen Anforderungen scheitern. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Geschädigten und verbessert die Durchsetzung berechtigter Ansprüche nach Glätteunfällen erheblich.

👉 Wenn Sie auf Eis oder Schnee gestürzt sind und Verletzungen erlitten haben, lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Auch bei bereits abgelehnten Ansprüchen kann sich eine erneute rechtliche Bewertung lohnen.

Bildquelle: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/crop-beine-auf-gefrorenen-pfuetze_2053525.htm#fromView=search&page=1&position=3&uuid=412a1aa0-89fa-4994-b46c-bb09f33e4702&query=Glatteis+Sturz

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