Die Notwendigkeit einer sicheren, auch rechtssicheren, IT-Infrastruktur erfährt sowohl in Arztpraxen, aber auch in Krankenhäusern eine zunehmende Bedeutung.
Längst beschränkt sich der Besuch des Patienten nicht mehr auf die physische Vorstellung bei dem niedergelassenen Arzt, oder in den Fachabteilungen oder Notaufnahmen eines Krankenhauses.
Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen zunehmend Einzug hält und das Führen elektronischer Patientenakten (ePA), das Anbieten von Videosprechstunden, aber auch das Erstellen elektronischer Arztbriefe und Rezepte (E-Rezept) nicht nur mit der Herausforderung einhergehen, neue technische Vorgänge zu erlernen und anzuwenden, sondern diese auch im Rahmen des rechtlich Notwendigen gegenüber Cyber-Angriffen zu schützen und auch sonst datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.
Insbesondere die Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationsmittel, trotz räumlicher Trennung zwischen Behandler und Patient, eine Patientenversorgung in Form von Ferndiagnostik, fachärztlichen Konsilen, aber auch ein reines Monitoring anzubieten.
In Zeiten von Fachkräftemangel und Ausdünnung der Fachabteilungen in ländlichen Kliniken wird die Telemedizin daher künftig ein wichtiger Bestandteil der Patientenversorgung werden. Sowohl im Arzt-Patienten-Verhältnis, aber auch im Verhältnis verschiedener Fachdisziplinen untereinander.
Doch welche Anforderungen werden an eine sichere Datenübertragung gestellt und wer ist für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telekommunikationseinrichtung verantwortlich?
Wer haftet bei fehlerhafter Indikationsstellung zur rein telemedizinischen Versorgung? Was gilt es beim Datenschutz und der Datensicherheit zu beachten?
Lassen Sie sich jetzt beraten, oder aber Ihre bereits bestehende, telemedizinische Einrichtung rechtlich bewerten.