Gerade im medizinischen Bereich werden sensible Patientendaten erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Neben den Anforderungen an eine sichere Datenverarbeitung, die maßgeblich über das nationale Bundesdatenschutzgesetz, aber auch auf europäischer Ebene durch die Datenschutzgrundverordnung geregelt wird, müssen im Gesundheitswesen zusätzlich die berufsrechtlichen Vorschriften zum Bereithalten und Speichern der Patientenunterlagen beachtet werden.
Eine wesentliche Klärung erfuhr zuletzt die Frage des unentgeltlichen Auskunftsanspruchs der Patienten gegenüber ihren Behandlern durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit Urteil vom 26.10.2023 – C-307/22.
Vereinbaren Sie sehr gerne einen Beratungstermin, um gemeinsam die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zu besprechen.