Deliktsrecht (Personenschaden)

0222 Logo-grau_gold

In das Deliktsrecht fallen insbesondere Personenschäden, die der Geschädigte infolge einer Körperverletzung durch einen anderen Menschen, oder aber durch ein Tier erlitten hat.

So kann etwa der Geschädigte, der Opfer einer Körperverletzung ist, Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter anmelden und darüber hinaus auch alle notwendigen und erforderlichen Kosten ersetzt verlangen, die ihm wegen der Körperverletzung entstanden sind. Ähnlich verhält es sich in Fällen, in denen eine Person von einem Tier verletzt wurde.

Hier haftet beispielsweise der Halter eines Hundes für Bissverletzungen, die sein Hund einem anderen Menschen zugefügt hat.

Da die Schadensermittlung vor allem von der Bewertung der körperlichen Verletzungen abhängt, empfiehlt es sich auch hier einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der in medizinischer Hinsicht weiß, wie er Verletzungsmuster und daraus resultierende Beschwerden einzuordnen hat.

Mit Ihrem Schadensfall wenden Sie sich gerne direkt an die Kanzlei.