Geburtsschaden: LG Göttingen spricht 1 Million Euro Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler zu
Das Landgericht Göttingen (Urteil vom 14. August 2025, Az. 12 O 85/21) hat einer schwer geschädigten Klägerin nach einem Geburtsschaden ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000.000 Euro zugesprochen. Zudem wurde die Klinik zu umfangreichem Schadensersatz verurteilt.
Geburtsschaden durch Behandlungsfehler
Während der Geburt kam es bei dem Kind zu mehrfachen Notsituationen, die vom Krankenhauspersonal nicht fachgerecht behandelt wurden. Weder ein rechtzeitiger Sectio-Alarm (Notkaiserschnitt) noch die Alarmierung des neonatologischen Notdienstes erfolgte, obwohl eindeutige Anzeichen für eine Sauerstoffunterversorgung vorlagen.
Nach der Geburt unterblieben notwendige Maßnahmen wie eine fachgerechte Beatmung und sofortige neonatologische Behandlung. Die Folge war eine schwere Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel. Das Kind leidet seitdem an spastischer Cerebralparese, einer Sehbehinderung und ist lebenslang auf umfassende Pflege angewiesen.
Urteil: Rekord-Schmerzensgeld bei Geburtsschaden
Das LG Göttingen stellte insgesamt sechs grobe Behandlungsfehler fest – sowohl bei der Geburt selbst als auch bei der Erstversorgung. Die Klinik wurde verurteilt,
1.000.000 € Schmerzensgeld zu zahlen,
über 54.000 € Schadensersatz für Pflegeaufwand und materielle Schäden zu leisten,
sowie für alle zukünftigen Schäden des Kindes einzustehen.
Damit setzt das Urteil ein starkes Signal: Bei groben Behandlungsfehlern im Kreißsaal müssen Kliniken und deren Versicherer erhebliche Entschädigungen leisten.
Ihre Ansprüche bei Geburtsschäden
Ein Geburtsschaden belastet Familien nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Häufig stehen lebenslange Kosten für Therapien, Pflege, Hilfsmittel oder Umbauten im Haushalt an.
Eltern haben in solchen Fällen Anspruch auf:
Schmerzensgeld für das geschädigte Kind,
Schadensersatz für Pflege- und Betreuungsaufwand,
die Übernahme zukünftiger Kosten durch Klinik oder Versicherung.
Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Eine spezialisierte medizinrechtliche Beratung ist daher entscheidend, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Anwalt für Geburtsschaden und Behandlungsfehler
Als Rechtsanwalt bin ich auf das Medizinrecht spezialisiert und vertrete insbesondere auch Familien, deren Kinder durch ärztliche Fehler bei der Geburt geschädigt wurden. Ich prüfe, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Geburtsschaden besteht, und setze diese konsequent gegenüber Kliniken und Versicherern durch.
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