Haftung bei Impfschäden – Corona-Schutzimpfung

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Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Impfschäden nach Corona -Schutzimpfungen.

Die Corona-Schutzimpfungen waren ein zentraler Baustein im Kampf gegen die Pandemie, doch sie können in seltenen Fällen auch unerwünschte Nebenwirkungen oder sogar Impfschäden verursachen. Wenn Sie nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz zu. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie Unterstützung erhalten können. Viele Ansprüche drohen mit Ablauf des 31.12.2024 zu verjähren, sodass es wichtig ist, sich jetzt noch bezüglich etwaiger Ansprüche zu informieren.

Was sind Impfschäden?

Ein Impfschaden ist eine längerfristige und schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung, die durch eine Impfung verursacht wurde und über die üblichen Impfreaktionen (wie Fieber oder Müdigkeit) hinausgeht. Beispiele für Impfschäden sind schwere allergische Reaktionen, Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen.

Wer haftet bei einem Impfschaden?

  1. Haftung des Arztes
    Ärzte haften dann, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht bei der Impfung verletzt haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine fehlerhafte Impfaufklärung erfolgt oder eine Impfung trotz medizinischer Kontraindikationen durchgeführt wurde. Patienten müssen vor der Impfung über mögliche Risiken informiert werden, andernfalls kann der Arzt für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftung der Ärzte wird jedoch in der bisherigen Rechtsprechung überwiegend abgelehnt.
  2. Haftung des Impfstoffherstellers
    Impfstoffhersteller haften für Schäden, die durch fehlerhafte Impfstoffe verursacht werden. Hierbei spricht man von einer sogenannten Gefährdungshaftung. In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen dafür im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Der Hersteller haftet, wenn der Impfstoff einen Konstruktionsfehler hat oder nicht ausreichend getestet wurde. Der Geschädigte muss allerdings nachweisen, dass der Impfschaden tatsächlich durch den Impfstoff verursacht wurde. Daneben haftet der Impfstoffhersteller aber auch für eine unterlassene oder falsche Aufklärung über mögliche Risiken des Impfstoffes. Ein derartiger Fall wird derzeit in der Berufungsinstanz vor dem OLG Bamberg verhandelt.
  3. Haftung des Staates
    In Deutschland gibt es sowohl sozialrechtliche, als auch zivilrechtliche Ansprüche, die gegen den Staat geltend gemacht werden können. So besteht Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Wenn ein Impfschaden nachgewiesen werden kann, haben Betroffene Anspruch auf Versorgungsleistungen, die materielle Schäden wie Heilbehandlungskosten abdecken.
    Daneben kann der Staat auch nach den Grundsätzen der Amtshaftung haften, da die Impfungen im Rahmen staatlicher Impfkampagnen durchgeführt wurden. In solchen Fällen haften nicht die impfenden Ärzte direkt, sondern der Staat. Insoweit hat der Staat Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten.

Wie wird ein Impfschaden nachgewiesen?

Der Nachweis eines Impfschadens ist oft komplex. Betroffene müssen zeigen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht nur zeitlich, sondern auch ursächlich mit der Impfung zusammenhängt. In der Regel wird dafür ein medizinisches Gutachten benötigt.

Welche Ansprüche habe ich im Fall eines Impfschadens?

  1. Versorgungsleistungen
    Wenn Sie einen Impfschaden erlitten haben, können Sie sozialrechtliche Versorgungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen. Diese Leistungen umfassen unter anderem die Übernahme von Behandlungskosten und gegebenenfalls eine Rente.
  2. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld
    Neben den sozialrechtlichen Ansprüchen können Sie auch Schadensersatz geltend machen, wenn der Impfschaden durch ein Fehlverhalten des Arztes oder durch einen fehlerhaften Impfstoff verursacht wurde. Dabei kann sowohl materieller Schaden (z.B. Verdienstausfall) als auch immaterieller Schaden (Schmerzensgeld) gefordert werden.

Fazit: Rechtliche Unterstützung bei Impfschäden

Die rechtliche Situation bei Impfschäden kann kompliziert sein, da verschiedene Haftungsgrundlagen in Frage kommen. Betroffene sollten daher frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Medizinrecht und Master of Laws stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Meine Masterarbeit im Medizinrecht habe ich zu dem Haftungsregime bei Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung verfasst und bin daher Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Haftungsfragen.

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Bildquelle: FREEP!K, Vorderansicht des Patienten, der seinen Impfstoff erhält,

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