Individuelle Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten gesundheitlichen Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. 

In Deutschland ist die Patientenverfügung in § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) legaldefiniert. 

Mit Hilfe einer Patientenverfügung ist es möglich, den eigenen Willen hinsichtlich einer Behandlung auch dann durchzusetzen, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann, etwa bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit.


Vorteile einer frühzeitigen und rechtsanwaltlich erstellten Patientenverfügung


Eine Patientenverfügung kann nur dann ihren Zweck vollständig erfüllen, wenn sie klar und rechtssicher formuliert ist. Der Gesetzgeber betont, dass es im Regelfall wichtig und sinnvoll ist, sich vor der Erstellung fachkundig beraten zu lassen (BT-Drs. 16/8442, 14; BT-Drs. 16/13314, 19). 

Insbesondere weist die Fachliteratur darauf hin, dass den meisten Menschen die notwendigen medizinischen Kenntnisse fehlen, um die komplexen Situationen, in denen Behandlungsentscheidungen erforderlich sind, richtig einzuschätzen und präzise zu beschreiben. 

Ohne eine solche Kenntnis können mögliche Handlungsoptionen nicht zutreffend formuliert werden, was zu Unklarheiten und Missverständnissen führen kann (vgl. BeckOK BGB/Müller-Engels, 70. Ed. 1.5.2024, BGB § 1827 Rn. 25, beck-online).

Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens


Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass sich Patienten bei der Erstellung einer Patientenverfügung an einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bereich Medizinrecht wenden, der zusätzlich über medizinische Erfahrung verfügt. 

Aus § 1828 Abs. 1 BGB lässt sich ableiten, dass auch für die Erstellung der Patientenverfügung ein nicht nur medizinrechtliche, sondern auch medizinische Bewertung der Situation des Patienten empfehlenswert ist, um dem in der Patientenverfügung niedergeschriebenen Patientenwillen “Gewicht” zu verleihen.

Ein Rechtsanwalt, der nicht nur über medizinrechtliche, sondern auch über eine medizinische Berufsausbildung verfügt, kann nicht nur die rechtlichen Anforderungen einer Patientenverfügung berücksichtigen, sondern auch die medizinischen Implikationen präzise bewerten. Dies ist entscheidend, um die Patientenverfügung so zu formulieren, dass sie im Ernstfall exakt dem Willen des Patienten entspricht und rechtlich verbindlich ist. 

Die Vorteile einer solchen Beratung und anschließenden Erstellung der Patientenverfügung bestehen insbesondere auch darin, dass der Patient bei der Entscheidungsfindung umfassend unterstützt wird und die medizinischen Maßnahmen sowie deren Konsequenzen verständlich erläutert bekommt. 

Ein Anwalt mit zusätzlicher medizinischer Erfahrung kann komplexe medizinische Sachverhalte verständlich machen und die Patientenverfügung so konkret und eindeutig wie möglich gestalten. Dadurch wird sichergestellt, dass in der Patientenverfügung genau die Situationen abgedeckt sind, in denen Behandlungsentscheidungen anfallen, und dass die darin beschriebenen Wünsche des Patienten medizinisch fundiert und rechtlich unmissverständlich sind.


Weitere Vorteile einer rechtsanwaltlich erstellten Patientenverfügung

  1. Rechtsverbindlichkeit und Präzision 
    Vorlagen aus dem Internet oder aus Büchern sind oft pauschal und können unklar formuliert sein. Ein Rechtsanwalt kennt die rechtlichen Anforderungen und hilft, den Willen exakt und unmissverständlich zu formulieren. Dies reduziert das Risiko von Interpretationsspielräumen und rechtlichen Unsicherheiten im Ernstfall.
  2. Individuelle Anpassung
    Jeder Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen darüber, welche medizinischen Maßnahmen er in einer bestimmten Situation möchte oder ablehnt. Eine allgemeine Vorlage kann diesen individuellen Wünschen oft nicht gerecht werden. Ein Anwalt kann die Wünsche detailliert erfassen und spezifisch formulieren.
  3. Vermeidung von Formfehlern
    Eine Patientenverfügung muss nicht nur inhaltlich präzise sein, sondern auch bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Fehler bei der Formulierung oder bei der Unterschrift können zur Unwirksamkeit führen. Ein Anwalt stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
  4. Aktualisierung und Beratung
    Ein Rechtsanwalt kann regelmäßig überprüfen, ob die Verfügung noch dem aktuellen Willen entspricht und diese bei Bedarf anpassen. Zudem berät er umfassend über rechtliche Konsequenzen und stellt sicher, dass auch der Wille bei neuen medizinischen Entwicklungen berücksichtigt wird.
  5. Sicherheit im Betreuungsrecht
    Eine rechtsanwaltlich erstellte Patientenverfügung kann zudem auch um eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden und somit auch klarstellen, wer als Bevollmächtigter fungieren soll, falls eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Dies verhindert Konflikte und Unsicherheiten zwischen Betreuern, Ärzten und Familienangehörigen.

Fazit

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts mit medizinischer Expertise stellt sicher, dass die Patientenverfügung sowohl rechtlich als auch medizinisch präzise formuliert ist und im Ernstfall effektiv umgesetzt werden kann. Vorlagen bieten zwar eine erste Orientierung, sind jedoch oft unzureichend, um die komplexen rechtlichen und medizinischen Anforderungen vollständig abzudecken. Eine fundierte, rechtssichere und individuell zugeschnittene Patientenverfügung schützt sowohl den Patienten als auch seine Angehörigen und trägt wesentlich zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts bei. Der Verzicht auf professionelle Unterstützung birgt erhebliche Risiken, da pauschale Vorlagen die komplexen medizinischen und rechtlichen Erfordernisse nicht abdecken können.

Der Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Medizinrecht (LL.M.), sowie examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger und staatlich geprüfter Rettungsassistent.

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