In das Medizinrecht fällt auch das Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Unfall- und der Rentenversicherung eine der drei klassischen Zweige der Sozialversicherungen.
Daneben besteht für gesetzlich Krankenversicherte auch die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung. Für Selbständige, aber auch für Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu wählen.
Rechtliche Probleme können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auftauchen, wenn Sachleistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gewährt werden, oder Sachleistungen begehrt werden, die nicht in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung fallen.
Bei den privaten Krankenversicherern geht es hingegen um die Kostentragung für eine Leistung, bspw. medizinische Cannabistherapie. Streitgegenständlich können in der privaten Krankenversicherung darüber hinaus auch Fragen um den Basistarif und Notlagentarif sein.
Mit rechtlichen Problemen, in Zusammenhang mit Kranken- oder Pflegeversicherung, können Sie sich sehr gerne an die Kanzlei wenden.