Krankenhausrecht

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Das Krankenhausrecht regelt die für den Krankenhausbetrieb relevanten Bereiche des Arbeitsrechts, Haftungsrecht, der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung, sowie des Vertragsrechts.

Vereinbaren Sie sehr gerne einen Termin zur Beratung Ihres Anliegens.