Psychische Erkrankungen als Berufskrankheit – Ihr Recht und Unterstützung im Medizinrecht

Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind ein ernstzunehmendes Thema. Viele Betroffene leiden unter Burnout, Depressionen oder Angststörungen aufgrund ihrer beruflichen Belastungen. Doch der Weg zur Anerkennung dieser Erkrankungen als Berufskrankheit ist oftmals schwierig und erfordert fundiertes rechtliches Wissen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Juni 2023 (Az. B 2 U 11/20 R) verdeutlicht, dass an die Anerkennung psychischer Erkrankungen als (Wie)-Berufskrankheit besondere Anforderungen gestellt werden. Auch wenn körperliche Erkrankungen wie Rückenleiden oder Atemwegserkrankungen häufig als Berufskrankheit anerkannt werden, ist der Weg für psychische Leiden oft mit Hürden verbunden. Die Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen der beruflichen Tätigkeit und der psychischen Erkrankung wird von den zuständigen (Unfall)Versicherungsträgern besonders streng geprüft und oftmals abgelehnt. Es müssen nicht nur die Symptome nachgewiesen werden, sondern auch ein klarer Bezug zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit bestehen.

In der Entscheidung des Bundessozialgerichts ging es um genau diese Herausforderung. Der Kläger, der als Rettungssanitäter im Rettungsdienst arbeitete, litt unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS), welches auf die traumatisierenden Einsätze während seiner Berufsausübung zurückzuführen war. Trotz nachgewiesenem PTBS und kausalem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit, verweigerte der Unfallversicherungsträger die Anerkennung als Berufskrankheit. Auch erst- und zweitinstanzlich scheiterte der Kläger noch mit seiner Klage. Erst das Bundessozialgericht (BSG) machte dann deutlich, dass der Nachweis einer engen beruflichen Verursachung zur gegenständlichen psychischen Erkrankung zwar schwer zu führen sei, aber eben nicht unmöglich. Das BSG hob auf die Revision des Klägers das Urteil des LSG auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung zurück an das Landessozialgericht (LSG).

Insbesondere wies das BSG dabei auf Folgendes hin:Das LSG wird im weiteren Verfahren zu prüfen haben, ob in der Person des Klägers auch die individuellen Voraussetzungen für die Feststellung einer PTBS als Wie-BK vorliegen. Dies erfordert die Feststellung von Art und Umfang geeigneter traumatisierender Einwirkungen, denen der Kläger in seiner versicherten Tätigkeit ausgesetzt gewesen ist, ferner die Feststellung des Vorliegens einer PTBS sowie die Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität. Die Ermittlung der beruflich bedingten traumatisierenden Erlebnisse ist auch deswegen bedeutsam, um sie je nach Verursachungsbeitrag ggf entweder dem Versicherungsfall des Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VIIoder der hier gegenständlichen Wie-BK (§ 9 Abs 2 SGB VIIzuzuordnen“. (BSG, URt. v. 22.06.2023, B 2 U 11/20 R).

Ihr Anspruch auf rechtliche Unterstützung

Wenn Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, die durch Ihre berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurde und Sie nun in der Ausübung Ihres Berufes erheblich beeinträchtigt, sollten Sie nicht zögern, sich juristisch beraten zu lassen. Der Prozess der Anerkennung einer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit ist oft langwierig und von den einzuholenden Gutachten abhängig. Wie das hier zitierte Urteil des BSG zeigt, lohnt sich dieser Weg durchaus, da auch eine psychische Erkrankung als Arbeitsunfall oder „Wie-Berufskrankheit“ eingeordnet werden kann. Als erfahrener Rechtsanwalt im Medizinrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Sie bei diesem komplizierten Verfahren zu unterstützen.

Ich stehe Ihnen zur Seite, um:

– Ihre Chancen auf Anerkennung Ihrer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit realistisch einzuschätzen.
– Sie gegenüber (Unfall)Versicherungsträgern zu vertreten.
– Bei der Bewertung medizinischer Gutachten zu helfen.
– Ihre Ansprüche auf Leistungen – auch gegen private Berufsunfähigkeitsversicherungen – durchzusetzen.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung!

Ich unterstütze Sie mit meinem Fachwissen im Medizinrecht und begleite Sie durch den gesamten Prozess der Anerkennung Ihrer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit. Gemeinsam können wir für Ihre Rechte kämpfen.

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Anliegen an mich zu wenden!

Bildquelle: Drazen Zigic, junger frustrierter Geschäftsmann, der seinen Kopf vor Schmerzen hält, nachdem er bei der Arbeit gefeuert wurde: freepik.com

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