Rechtsschutzversicherung lehnt Deckungszusage ab – was Sie jetzt wissen sollten
Viele Mandanten wenden sich an uns, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage verweigert hat. Die Enttäuschung ist groß – schließlich wurde die Versicherung gerade für den Ernstfall abgeschlossen. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie rechtlos gestellt sind.
Warum verweigern Rechtsschutzversicherungen die Deckung?
Die Gründe für eine Ablehnung sind vielfältig. Häufig berufen sich Versicherer auf:
angeblich fehlende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung
einen sogenannten „nicht versicherten Risikoausschluss“
Vorvertraglichkeit des Streitfalls
Wartezeiten im Versicherungsvertrag
oder eine vermeintlich fehlende hinreichende Darlegung des Sachverhalts
In vielen Fällen ist diese Ablehnung jedoch rechtlich angreifbar oder zumindest überprüfungsbedürftig.
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung der Versicherung ist nicht endgültig
Die Einschätzung Ihrer Rechtsschutzversicherung ist zunächst nicht bindend. Ob eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht oder ein Versicherungsschutz tatsächlich ausgeschlossen ist, ist oft eine komplexe juristische Frage, die im Wege eines Schiedsgutachten oder Stichentscheids verbindlich geklärt werden muss.
Gerade hier kommt es entscheidend auf eine fundierte rechtliche Bewertung des Einzelfalls an. Nicht selten zeigen sich nach genauer Prüfung gute Argumente, um die Versicherung doch noch zur Deckung zu verpflichten.
Ihre Möglichkeiten bei einer Deckungsablehnung
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert hat, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Gutachterliche Prüfung der Ablehnung durch einen Rechtsanwalt (Stichentscheid)
Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer
- oder die Durchführung eines Schiedsgutachtens
Welche Strategie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt insbesondere von den Versicherungsbedingungen und der konkreten Rechtslage ab.
Warum anwaltliche Unterstützung hier besonders wichtig ist
Versicherer lehnen Deckungsanfragen nicht selten vorschnell ab. Ohne fundierte rechtliche Argumentation ist es für Versicherungsnehmer schwer, sich erfolgreich durchzusetzen.
Als im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt prüfe ich für Sie:
ob die Ablehnung rechtmäßig ist
ob und wie Deckung dennoch durchgesetzt werden kann
und ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt
Fazit
Eine verweigerte Deckungszusage bedeutet nicht das Ende Ihres Anspruchs. In vielen Fällen bestehen Chancen, die Rechtsschutzversicherung doch noch zur Leistung zu verpflichten.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abgelehnt hat, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen.