Schmerzensgeld – Ihr Recht auf Ausgleich bei körperlichem und seelischem Schaden
Ein Unfall, ein ärztlicher Behandlungsfehler oder eine gewaltsame Auseinandersetzung kann das Leben schlagartig verändern. Wer durch das Verschulden anderer körperlich oder seelisch verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld – als Ausgleich für erlittene Schmerzen und zur Wiedergutmachung immaterieller Schäden.
Als Rechtsanwalt mit medizinrechtlichem Schwerpunkt unterstützt Sie Rechtsanwalt Hamann bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs – außergerichtlich und vor Gericht.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie durch das Verhalten eines anderen körperlich oder psychisch verletzt wurden. Typische Fälle sind:
Verkehrsunfall (z. B. mit Personenschaden)
Behandlungsfehler durch Ärzte oder Pflegepersonal
Körperverletzung durch Dritte (z. B. bei einer Straftat)
Geburtsschaden bei Mutter oder Kind
falsche Medikamente oder ärztliche Fehldiagnose
psychische Traumatisierung, etwa nach schweren Unfällen oder Übergriffen
Auch bei Folgeschäden wie Schmerzen, dauerhaften Einschränkungen, Entstellungen oder Traumata kann ein Schmerzensgeldanspruch bestehen – häufig in erheblicher Höhe.
Wie hoch ist Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Ausmaß der Verletzung, der Dauer der Beschwerden, dem Verlauf der Heilung und möglichen Folgeschäden ab. Auch seelische Belastungen und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität finden dabei Berücksichtigung.
Die Höhe orientiert sich stets nach dem konkreten Einzelfall, an aktuellen Urteilen und Schmerzensgeldtabellen, um so für Sie eine angemessene und faire Entschädigung durchzusetzen.
Warum Sie frühzeitig einen Anwalt einschalten sollten
Ohne rechtliche Unterstützung wird häufig zu wenig Schmerzensgeld gezahlt – oder der Anspruch scheitert an Formalitäten.
Ihr Rechtsanwalt:
prüft Ihre Erfolgsaussichten realistisch,
übernimmt die Kommunikation mit Versicherern und Gutachtern,
unterstützt Sie bei der Beweissicherung (z. B. durch Atteste, Gutachten),
und setzt Ihre Ansprüche ggf. gerichtlich durch.
Rechtsanwalt Hamann vertritt Sie sowohl gegenüber privaten Unfallverursachern als auch gegenüber Haftpflichtversicherungen, Ärzten und Kliniken.
Jetzt handeln – Verjährungsfristen beachten
Warten Sie nicht zu lange! Ansprüche auf Schmerzensgeld unterliegen Verjährungsfristen – meist drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Rechtsanwalt Hamann, LL.M. – Ihr Partner im Schadensrecht und Medizinrecht
Rechtsanwalt Hamann kombiniere rechtliche Expertise mit fundiertem medizinrechtlichem Verständnis – ideal, um Ihre körperlichen und seelischen Verletzungen rechtlich korrekt zu bewerten und durchzusetzen.
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