Das Strafrecht wird auch als das schärfste Schwert des Staates gegen seine Bürger verstanden.
Vor allem in Arzthaftungssachen können insbesondere fahrlässige Körperverletzungen oder gar fahrlässige Tötungen Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sein.
Ein im Medizinrecht tätiger Rechtsanwalt kann Sie hier sowohl in strafrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche beraten und vertreten. Relevant wird dies vor allem im Falle einer „Verknüpfung“ des strafrechtlichen Verfahrens mit möglichen Schadensersatzforderungen.
Im sogenannten Adhäsionsverfahren besteht die Möglichkeit, dass über zivilrechtliche Ansprüche bereits im Rahmen des Strafprozesses entschieden wird, ohne dass die Entscheidung hierüber einem eigenständigen zivilrechtlichen Verfahren vorbehalten bleibt.
Lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile eines Adhäsionsverfahrens, aber auch über einzelne strafrechtliche Belange beraten.