Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht setzt sich im weiteren Sinn sowohl mit Sozialversicherungen als auch mit privaten Versicherungen auseinander.

Im engeren Sinne behandelt es die Rechte und Pflichten des Versicherers und Versicherungsnehmers, die sich aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Privatrecht ergeben. Zu den wichtigsten Rechtsquellen des Privatversicherungsrechts zählen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Berufstätige. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen, wenn er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Dennoch kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, insbesondere wenn die Versicherung die Zahlung verweigert oder die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt.

Häufige Probleme bei der Berufsunfähigkeitsversicherung:
– Die Versicherung stellt die Berufsunfähigkeit in Frage, obwohl ärztliche Gutachten eine eindeutige Diagnose stellen.
– Die Versicherung beruft sich auf Ausschlussklauseln in den Vertragsbedingungen, um die Leistung zu verweigern.
– Unklare oder missverständliche Formulierungen in den Versicherungsbedingungen führen zu Unsicherheiten bei der Interpretation und Durchsetzung von Ansprüchen.

In solchen Fällen unterstütze ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Medizinrecht, Ihre Ansprüche gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Ich prüfe, ob die Ablehnung der Leistungen rechtens ist, berate Sie zur optimalen Vorgehensweise und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall dauerhaft geschädigt wird, zum Beispiel durch eine bleibende Invalidität. Trotz der oft klaren Vertragsbedingungen gibt es zahlreiche Konflikte über die Leistungspflicht der Versicherung, insbesondere wenn es um die Feststellung der Invaliditätsgrade oder die Auslegung der Unfalldefinition geht.

Typische Streitpunkte bei der privaten Unfallversicherung:
– Die Versicherung erkennt den Unfallhergang nicht als “unfallbedingt” an oder verweigert die Zahlung mit Verweis auf Ausschlussklauseln.
– Die Höhe der Invaliditätsleistung wird angefochten, und die Versicherer argumentieren mit niedrigeren Invaliditätsgraden.
– Zeitliche Fristen für die Meldung oder ärztliche Nachweise werden nicht eingehalten, was zu einer Ablehnung der Leistung führt.

Durch meine Spezialisierung im Medizinrecht bin ich in der Lage, Ihren Fall auf einen Leistungsanspruch aus der privaten Unfallversicherung sorgfältig zu prüfen und diesen durchzusetzen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung und biete kompetente Vertretung bei Streitigkeiten.

Jetzt beraten lassen!

Für alle versicherungsrechtlichen Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen, ist die Rechtsanwaltskanzlei Hamann Ihr kompetenter Ansprechpartner.