Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht setzt sich im weiteren Sinn sowohl mit Sozialversicherungen als auch mit privaten Versicherungen auseinander.

Im engeren Sinne behandelt es aber die Rechte und Pflichten des Versicherers und Versicherungsnehmers, die sich aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Privatrecht ergeben.

Als Rechtsquellen des Privatversicherungsrechts finden insoweit das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), aber auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.

Bezogen auf die medizinrechtliche Thematik, mit der sich die Kanzlei insbesondere auseinandersetzt, sind hier vor allem Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen und Unfallversicherungen zu nennen.

Für alle hieraus erwachsenden, rechtlichen Problemen ist die Rechtsanwaltskanzlei Hamann ihr kompetenter Ansprechpartner.